Starlinger geht gegen Kopierer in China vor
Die Starlinger & Co Gesellschaft m.b.H., Maschinenbauer mit Sitz in Wien, Österreich, und Werken in Österreich, Deutschland und China, hat chinesische Maschinenhersteller sowie deren Kunden (Verpackungsproduzenten) wegen Verletzung mehrerer Patente von Starlinger geklagt. Die Verfahren sind nun unter strengen Auflagen für die Maschinenhersteller außergerichtlich beigelegt worden.
„Nur die Besten werden kopiert, wie es so schön heißt. Es ist allerdings ein schwacher Trost, wenn das für innovative Maschinenbauer wie uns wirtschaftliche Konsequenzen hat“, erklärt Harald Neumüller, CSO von Starlinger. „Auf dem Gebiet Forschung und Entwicklung ist Starlinger stark. Das sichert uns die Technologieführerschaft. Durch Plagiate müssen Neuerungen immer rascher auf den Markt, um den Technologievorsprung zu halten. Patente schützen unsere Entwicklungen und ermöglichen es, innovative Maschinen über einen längeren Zeitraum zu verkaufen. Es ist also ein großer und vor allem wichtiger Erfolg, dass wir unsere Ansprüche durchsetzen konnten und die Maschinenhersteller die Produktion und den Verkauf ihrer kopierten Anlagen einstellen müssen. Schutzrechte sind einfach zu respektieren.“
Die außergerichtliche Einigung erfolgte im Zuge längerer Verfahren sowohl vor einem Zivilgericht als auch vor einem auf Geistiges Eigentum spezialisierten Gericht in China. Besagte Maschinenhersteller haben die von ihnen begangenen Patentverletzungen bestätigt und die Produktion sowie den Vertrieb der kopierten Anlagen umgehend eingestellt. Auch Kunden derartiger Maschinenhersteller müssen mit Klagen rechnen – schließlich gelten sie als Käufer und Benutzer kopierter Maschinen ebenfalls als Patentverletzer. Im vorliegenden Fall handelt es sich um Nachbauten der Sackkonfektionsanlage ad*starKON für Kunststoffgewebesäcke der Marke AD*STAR; Starlinger hält auf die Anlage mehrere Patente. Die ad*starKON-Konfektionsanlagen von Starlinger werden besonders im asiatischen Raum von zahlreichen Verpackungsherstellern zur Produktion von AD*STAR-Kastenventilsäcken aus Polypropylenbändchengewebe für die Zement- bzw. Bauindustrie, aber auch für andere trockene Schüttgüter wie Reis, Mehl oder chemische Granulate, verwendet.
„Wir sehen, dass unser rechtliches Vorgehen gegen Kopierer und Benutzer kopierter Technologien in China, aber auch in anderen Ländern Wirkung zeigt und erwarten, dass zukünftig davon abgesehen wird, geistiges Eigentum unrechtmäßig zu vereinnahmen. Damit schützen wir nicht nur uns selbst vor Plagiaten, sondern in weiterer Konsequenz auch unsere Kunden und ihre Märkte, wo sie hochqualitative Produkte vertreiben, die sie auf unseren Anlagen produzieren“, so Neumüller.
Anmerkung: AD*STAR® ist eine eingetragene Marke der Starlinger & Co Gesellschaft m.b.H.
AD*STAR®-Säcke werden ausschließlich auf Starlinger-Anlagen hergestellt.